Wie an fast allen Waldorfschulen gibt es keinen Schulleiter an der Michael-Schule. Beschlüsse, die den ganzen Schulorganismus betreffen, werden in der wöchentlichen Konferenz gefasst, wobei solche Problemlösungen gefunden werden müssen, denen alle Mitarbeiter zustimmen können.
Für die laufende Verwaltungsarbeit bestellt der Verein eine kaufmännische Leitung.
Ein Kind, das die Michael-Schule besucht, muß von der
Schulbehörde als sonderschulbedürftig eingestuft sein; Eltern
haben das Recht, ihr Kind auf eine Schule in freier Trägerschaft
(früher Privatschule) zu geben, wenn diese für den Schultyp genehmigt
ist, den das Kind braucht. Unter den Schülern der Michael-Schule
gibt es sowohl Kinder mit Lernhilfe-Bedarf, als auch
praktisch-bildbare, sowie einige mit Erziehungshilfe-Bedarf, wobei die
hier ausgeübte Pädagogik bewusst diese Unterscheidung
vermeidet.
Die Schule wird unterhalten einmal durch die Beihilfe des
Kulturministeriums nach dem Hessischen Ersatzschulfinanzierungs-Gesetz,
zum anderen durch die monatlichen Schulgeldbezahlungen der Eltern. Der
vom Vorstand des Vereins festgelegte Richtsatz kann in begründeten Fällen ermäßigt werden.
Der Zusammenschluß von Eltern und Mitarbeiter bildet also die
rechtliche und wirtschaftliche Grundlage, auf der die pädagogische
Arbeit in freier Verantwortung der Lehrer und Heilpädagogen an den
anvertrauten Kindern geleistet werden kann.