Schulleitung und ( Selbst-)Verwaltung

Wie an fast allen Waldorfschulen gibt es keinen Schulleiter an der Michael-Schule. Beschlüsse, die den ganzen Schulorganismus betreffen, werden in der wöchentlichen Konferenz gefasst, wobei solche Problemlösungen gefunden werden müssen, denen alle Mitarbeiter zustimmen können.

Für die laufende Verwaltungsarbeit bestellt der Verein eine kaufmännische Leitung.
Ein Kind, das die Michael-Schule besucht, muß von der Schulbehörde als sonderschulbedürftig eingestuft sein; Eltern haben das Recht, ihr Kind auf eine Schule in freier Trägerschaft (früher Privatschule) zu geben, wenn diese für den Schultyp genehmigt ist, den das Kind braucht. Unter den Schülern der Michael-Schule gibt es sowohl Kinder mit Lernhilfe-Bedarf, als auch praktisch-bildbare, sowie einige mit Erziehungshilfe-Bedarf, wobei die hier ausgeübte Pädagogik bewusst diese Unterscheidung vermeidet.

Die Schule wird unterhalten einmal durch die Beihilfe des Kulturministeriums nach dem Hessischen Ersatzschulfinanzierungs-Gesetz, zum anderen durch die monatlichen Schulgeldbezahlungen der Eltern. Der vom Vorstand des Vereins festgelegte Richtsatz kann in begründeten Fällen ermäßigt werden.
Der Zusammenschluß von Eltern und Mitarbeiter bildet also die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage, auf der die pädagogische Arbeit in freier Verantwortung der Lehrer und Heilpädagogen an den anvertrauten Kindern geleistet werden kann.

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